Die CNIL hat gerade ihre Richtlinien für mobile Anwendungen zur Messung von Frequenz und Anwesenheit von Personen im öffentlichen Raum veröffentlicht. Hier
Einige von Ihnen haben bereits Anfragen von Betroffenen erhalten, die wissen wollen, welche personenbezogenen Daten Ihr Unternehmen über sie gespeichert hat, diese löschen
Zwei mittelständische Unternehmen sind von der CNIL (französische Datenschutzbehörde) abgemahnt worden. Die betroffenen Unternehmen – Teemo und Fidzup – sammeln Geolokationsdaten für getargetete Werbung.
Die Verhandlungen über die ePrivacy-Verordnung werden von der österreichischen Regierung während ihres Vorsitzes im Rat der Europäischen Union verschoben. Anscheinend wurden bisher
Die ePrivacy-Experten sind der Auffassung, dass eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) bei klassischen Modellen der Online-Marketing-Branche, insbesondere bei einer DMP, wohl erforderlich ist. Diese Einschätzung
Nach Art. 55 DSGVO ist grundsätzlich jede Aufsichtsbehörde für ihr eigenes Hoheitsgebiet zuständig. Daneben besteht jedoch die Zuständigkeit der federführenden Aufsichtsbehörde(der so genannte one-stop
Ende April haben die unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) ein Positionspapier zum Thema Tracking Opt-in herausgebracht. Es handelt sich um
Artikel 37 der DSGVO sieht die Veröffentlichung der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten etwa in der Datenschutzerklärung sowie die Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde