Was ist beim Umgang mit Anfragen von Betroffenen zu beachten?
Einige von Ihnen haben bereits Anfragen von Betroffenen erhalten, die wissen wollen, welche personenbezogenen Daten Ihr Unternehmen über sie gespeichert hat, diese löschen
DATENSCHUTZ FÜR DIGITALE PRODUKTE UND UNTERNEHMEN
Einige von Ihnen haben bereits Anfragen von Betroffenen erhalten, die wissen wollen, welche personenbezogenen Daten Ihr Unternehmen über sie gespeichert hat, diese löschen
Zwei mittelständische Unternehmen sind von der CNIL (französische Datenschutzbehörde) abgemahnt worden. Die betroffenen Unternehmen – Teemo und Fidzup – sammeln Geolokationsdaten für getargetete Werbung.
Die Verhandlungen über die ePrivacy-Verordnung werden von der österreichischen Regierung während ihres Vorsitzes im Rat der Europäischen Union verschoben. Anscheinend wurden bisher
Die ePrivacy-Experten sind der Auffassung, dass eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) bei klassischen Modellen der Online-Marketing-Branche, insbesondere bei einer DMP, wohl erforderlich ist. Diese Einschätzung
Nach Art. 55 DSGVO ist grundsätzlich jede Aufsichtsbehörde für ihr eigenes Hoheitsgebiet zuständig. Daneben besteht jedoch die Zuständigkeit der federführenden Aufsichtsbehörde(der so genannte one-stop