Europa hat nun offiziell zwei neue Regelwerke, den sog. Digital Services Act („DSA“) und dessen Schwesterprodukt den Digital Markets Act („DMA“).
Die Europäische Kommission hat dazu sowohl am 31. Oktober 2022 zum Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2022/1925 vom 14. September 2022 („DMA“), als auch am 16. November 2022 anlässlich des Inkrafttretens der Verordnung (EU) 2022/2065 vom 19. Oktober 2022 („DSA“) eine Pressemitteilung herausgegeben.
Damit sind „DMA“ und „DSA“ nun offiziell in Kraft. Der Digital Markets Act ist insbesondere für Giganten wie Google und Facebook gedacht, der Digital Services Act „DSA“ hingegen kann einen Großteil unserer Kunden betreffen.
Beide Instrumente sollen Vermittlungsdienste, Hosting Dienstanbieter und Online Plattformen künftig transparenter machen. Die Anbieter können damit fortan für Risiken verantwortlich gemacht werden, die von ihnen für die Gesellschaft ausgehen.
Ziel ist es, das Internet stärker und durchgägngig einheitlich zu regulieren und dadurch ein sicheres, vorhersehbares und vertrauenswürdiges Online-Umfeld zu schaffen.
Beide Regelwerke verpflichten – mit ihren umfassenden Bestimmungen – die Marktteilnehmer dafür Sorge zu tragen, dass u.a. keine illegalen Inhalte über sie verbreitet werden. Bei einem Verstoß drohen Bußgelder in Milliardenhöhe. Die Zeit der Selbstregulierung mit eigenen Richtlinien ist damit offiziell vorbei.
Konkret bedeutet dies eine:
- Konsequente Löschung illegaler Inhalte, sobald der Anbieter von diesen Kenntnis erlangt: Hierzu zählen Aufrufe zu Gewalt, Hatespeech oder Inhalte mit nachteiligen Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit, auf Wahlprozesse oder auf den Schutz Minderjähriger.
- Klare Kennzeichnung werblicher Inhalte als Werbung und Nennung des Names einer natürlichen oder juristischen Person, in deren Namen die Werbung im Internet geschaltet wird. Profiling muss gekennzeichnet werden und auf Profiling basierende Werbung darf nicht gegenüber Minderjährigen ausgespielt werden. Gleiches gilt auch bei sensiblen Daten wie sexueller Orientierung, Gesundheit und politischer Weltanschauung.
Auch wenn der Datenschutz in diesen Regelwerken nicht im Vordergrund steht, so wird das Schutzniveau der User:innen durch ihr Inkrafttreten erheblich verbessert.
Laut Europäischer Kommission wird der „DSA“ unmittelbar anwendbar sein und fünfzehn Monate nach seinem Inkrafttreten oder ab dem 1. Januar 2024 gelten, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt.
Wenn Sie Fragen zum „DSA“ haben, melden Sie sich gerne bei uns.