Recht auf Vergessenwerden: 50 Millionen Kronen Bußgeld gegen Google in Schweden – Berufung abgelehnt

Nach über zwei Jahren Verfahrensdauer hat der Oberste Verwaltungsgerichtshof Schwedens in einem Fall zwischen Google und der schwedischen Datenschutzbehörde (IMY) keine Berufung mehr zuzulassen.
 
Damit wird das Urteil des Berufungsgerichts nun rechtskräftig und Google muss ein Bußgeld in Höhe von 50 Millionen Schwedischen Kronen zahlen.
 
Zum Hintergrund:
Im März 2020 erließ die schwedische Datenschutzaufsichtsbehörde IMY einen Bußgeldbescheid gegen Google wegen eines Verstoßes gegen die Datenschutzgrundverordnung in Bezug auf die Art und Weise, wie das Unternehmen mit dem Recht umgeht, zum Schutz der Privatsphäre einzelne Suchergebnisse aus der Google-Suche zu entfernen.
 
Google hatte die Enscheidung angefochten.
 
In seinem Urteil vom 30. November 2021 (Rechtssache 2232-21) schloss sich das Verwaltungsgericht Göteborg der Einschätzung von IMY an, dass die Praxis von Google, Webmaster zu informieren, wenn ein Suchtreffer gemäß dem „Recht auf Vergessenwerden“ aus der Liste der Suchergebnisse entfernt wurde, nicht mit der Datenschutz-Grundverordnung vereinbar ist. Das Gericht bestätigte daher die Geldbuße in Höhe von 50 Millionen SEK und den diesbezüglichen IMY-Bescheid.
 
Sowohl Google als auch IMY legten gegen die Entscheidung des Gerichts Berufung ein. IMY wies auf die Rechtsfrage hin, wie detailliert ein Einzelner in seinem Löschungsantrag an eine Suchmaschine sein muss.
 
Am 20. Dezember 2022 beschloss das schwedische Oberste Verwaltungsgericht nun, in dieser Sache keine Berufung zuzulassen. Die Entscheidung ist damit rechtskräftig geworden. Google muss der einstweiligen Verfügung von IMY nachkommen und ein Bußgeld in Höhe von 50 Millionen SEK zahlen.