Mit dem Cambridge Analytica Skandal hatte es 2018 begonnen – seither streiten Facebook (heute Meta) und europäische Datenschützer darum, wie die DSGVO auf Online-Plattformen anzuwenden ist. Nun hat die zuständige Irische Datenschutzaufsichtsbehörde eine Entscheidung vorgelegt: Meta, die Betreiberin von Facebook, Instagram und WhatsApp darf personenbezogene Daten nicht ungefragt für Werbung nutzen.
Die Entscheidung ist ein schwerer Schlag für das Geschäftsmodell von Meta in Europa.
Zum Hintergrund:
Facebook hatte mit Inkrafttreten der DSGVO 2018 eine Klausel in seine Nutzungsbedingungen eingefügt, nach welcher das Ausspielen individualisierter Werbung Teil der Dienstleistung gegenüber dem Nutzer sei– eine entsprechende Einwilligung sei demgemäß nicht notwendig.
Die irische Datenschutzaufsichtsbehörde DPC hatte Meta dafür zunächst Recht gegeben, änderte ihre Haltung aber, nachdem zahlreiche andere nationale Datenschutzaufsichtsbehörden innerhalb der EU dagegen Einspruch erhoben hatten.
Die ursprüngliche Entscheidung wurde nun formell revidiert. Die Begründung: Meta dränge seine Nutzer dazu, für sie nachteilige Bedingungen in den Nutzungsbedingungen zu akzeptieren, da die Dienste für sie sonst nicht mehr verfügbar wären.
Die irische Behörde hält Meta jetzt dazu an, innerhalb der nächsten drei Monate seine Praktiken bei der Verarbeitung von Nutzerdaten zu ändern. Das bedeutet u. a., dass Meta die eine Einwilligung für personalisierte Werbung einholen und seinen Nutzern eine „Ja/Nein“-Option für personalisierte Werbung anbieten muss.
Zusätzlich zu diesem grundsätzlichen Stopp personalisierter Werbung ohne die Einwilligung der betroffenen Nutzer wurde gegen Meta eine massive Geldstrafe verhängt: 390 Millionen Euro (210 Millionen Euro der Strafe würden für die Verletzung von EU-Richtlinien bei Facebook fällig, die übrigen 180 Millionen Euro für Verstöße bei Instagram).
Meta reagierte enttäuscht: „Wir sind fest davon überzeugt, dass unser Ansatz die Datenschutzgrundverordnung respektiert“, erklärte das US-Unternehmen und kündigte an, in Berufung zu gehen.