Auf ihrer 104. Konferenz veröffentlichte das Gremium der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder – kurz Datenschutzkonferenz – eine aktualisierte Version der Orientierungshilfe Telemedien aus dem Jahr 2021.
Zum Hintergrund:
Im Dezember 2021 trat das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) in Kraft. Zeitgleich verabschiedete die DSK eine erste Orientierungshilfe Telemedien 2021, welche sich mit den Anforderungen des neuen Gesetzes sowie der DSGVO beim Betrieb von Webseiten auseinandersetzt.
Sie gibt u.a. Webseiten-Betreibenden und anderen Telemedien-Anbietern Hilfestellungen für den datenschutzkonformen Einsatz von Technologien und Betrieb der Webseiten. So u.a. auch von Cookies, die in den Anwendungsbereich des neuen § 25 TTDSG fallen.
Ein öffentliches Konsultationsverfahren mit einer Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen gab der DSK die Grundlage, verschiedene Anpassungen und Ergänzungen an der Ursprungsversion der OH Telemedien 2021 vorzunehmen.
Was ist neu?
Auch wenn viele der (Grund-)Informationen aus der alten Orientierungshilfe beibehalten wurden, finden sich doch einige Änderungen und Ergänzungen in der aktualisierten Orientierungshilfe.
So baut die DSK – neben chirurgischen Klarstellungen und punktuellen Ergänzungen – insbesondere die Hinweise zur Gestaltung von Einwilligungsbannern in einem neuen und eigenen Abschnitt erheblich aus und äußert sich in diesem Zuge auch zur Frage des Vorhaltens einer „Ablehnen“-Schaltfläche.
Weiterhin erhöht sie die Transparenzanforderungen an solche Banner, indem sie Art. 7 Abs. 2 DSGVO bei diesen Bannern für grundsätzlich anwendbar erklärt, und verhält sich zu den Mindestinformationen, welche in der Regel auf der ersten Ebene eines Einwilligungsbanners vorzuhalten sind.
Darüber hinaus beschäftigt sich die DSK eingehend mit dem Nudging, welches in der Vorversion bisher nicht zur Sprache kam.
Unsere Experten haben die Änderungen chronologisch herausgearbeitet und für Sie analysiert. Ein entsprechendes Dokument mit den wesentlichen Inhalten können wir Ihnen auf Anfrage zu Verfügung stellen.