Auch die Facebook-Tools Facebook Logins“ und „Meta Pixel“ verstoßen gegen die DSGVO. Dies stellte die Österreichische Datenschutzbehörde (DSB) im Rahmen eines von der Datenschutzorganisation „None of Your Business“ (NOYB) angestoßenen Beschwerdeverfahrens fest.
NOYB hatte Beschwerdeverfahren gegen verschiedene Website-Betreiber angestrengt, die auf ihren Seiten Anwendungen u.a. von Facebook eingesetzt hatten. Im konkreten Fall hatte der Betreiber einer Nachrichten-Website die genannten Facebook-Tools auf seiner Website installiert und damit einen Datentransfer in die USA in Kauf genommen. Fraglich war hier insbesondere, ob die erfolgte Datenübermittlung durch eine geeignete Garantie nach Art. 45 DSGVO oder eine Ausnahme nach Art. 49 DSGVO erlaubt war.
Die Österreichische Datenschutzbehörde (DSB) stellte nun klar, dass gegen die DSGVO und das sogenannte „Schrems II“-Urteil zu transatlantischen Datentransfers verstoßen wird, sobald das Tracking-Pixel von Facebook verwendet wird. Es kommt unweigerlich zu einer Datenübertragung in die USA, wo die Daten bekanntermaßen von Geheimdiensten und NSA abgegriffen/angefordert werden können.
Die vordringliche Empfehlung für Europäische Unternehmen und Webseitenbetreiber bleibt es daher, auf die Nutzung der Tracking-Tools von Facebook zu verzichten. Auch vor diesem Hintergrund bleibt es also abzuwarten, wie sich das dritte Abkommen zur Regelung der Datentransfers in die USA weiter entwickelt (siehe unten).
Wie gewohnt berichten wir an dieser Stelle, wenn es dazu Neuigkeiten gibt.