Im Vorfeld dieser Entscheidung waren bei der französischen Datenschutzaufsichtsbehörde mehrere Beschwerden von Einzelpersonen eingegangen. Diese warfen der GROUP CANAL+ – einem Herausgeber von Sendern und Anbieter von Pay-TV Angeboten in Frankreich – Schwierigkeiten bei der Durchsetzung ihrer Rechte vor.
Die Verstöße bezogen sich dabei auf unterschiedlichste DSGVO Anforderungen, darunter das
- Versäumnis, der Verpflichtung nachzukommen, die Einwilligung von Einzelpersonen zum Empfang kommerzieller Kundenwerbung auf elektronischem Wege einzuholen (Art. L. 34-5 des französischen Post- und Kommunikationsgesetzbuchs (CPCE) und Art. 7 DSGVO)
- Versäumnis der Auskunftserteilung (Art. 13 und 14 DSGVO) und der Wahrung der Rechtsausübung (Art. 12 und 15 DSGVO)
- Fehlen eines vertraglichen Rahmens für die Verarbeitung durch einen Auftragsverarbeiter (Art. 28.3 DSGVO)
- Nichtgewährleistung der Sicherheit personenbezogener Daten (Art. 32 DSGVO)
- Nichteinhaltung der Verpflichtung, die CNIL über eine Datenschutzverletzung zu informieren (Art. 33 DSGVO)
Bereits am 12.10.2023 verhängte die CNIL daraufhin ein Bußgeld in Höhe von 600.000 EUR.