Im Anschluss an den Bericht zur Evaluierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) hatte das Bundesinnenminsterium einen Entwurf zur Novellierung des BDSG vorgelegt (wir berichteten). Unterdessen liegt eine umfassende Stellungnahme der DSK vor, die insbesondere hinsichtlich der Themen zur Aufsichtszuständigkeit sowie zur Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofes zur Bußgeldhaftung und zum Vorliegen von automatisierten Einzelentscheidungen praktische Relevanz entfalten kann. Über den Fortgang halten wir Sie unterrichtet. |
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