Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat eine Stellungnahme veröffentlicht, die Zweifel an der Rechtmäßigkeit von „Pay or Consent“-Modellen großer Online-Plattformen im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) aufkommen lässt. Insbesondere die Freiwilligkeit der Einwilligung wird in Frage gestellt. Man befürchtet, dass die Verpflichtung von Nutzern, eine Gebühr zu zahlen, um die Verwendung ihrer Daten für Behavioral Advertising zu verhindern, diese dazu zwingt, Entscheidungen zu treffen, die sie sonst nicht treffen würden. In den meisten Fällen wird es für große Online-Plattformen nicht möglich sein, die Anforderungen an eine gültige Einwilligung zu erfüllen, wenn sie die Nutzer nur vor die Wahl stellen, entweder der Verarbeitung personenbezogener Daten für verhaltensbezogene Werbezwecke zuzustimmen oder eine Gebühr zu zahlen. Den vollständigen Text können Sie hier abrufen. |
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