Aktuell fokussieren sich die öffentlichen Aktivitäten auf die Aufsichtsstruktur, die es nach der KI-VO geben soll und vor Wirksamwerden der KI-VO stehen müssen. Neben nationalen KI-Aufsichtsbehörden soll es eine europäische Koordinierungsstelle geben. Diese Struktur erinnert an die Aufsichtsstruktur der DSGVO. Daneben soll es bei der Kommission ein Amt für KI geben. Über die Initiativen der verschiedenen Datenschutzaufsichtsbehörden unter anderem zum Thema ChatGPT hatten wir immer wieder berichtet. Schon jetzt sollten Anwender im Unternehmen eine Richtlinie zum Einsatz von KI einsetzen, um die Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die Wahrung etwaiger Urheberrechte beim Einsatz von KI zu regeln. Umgehend nach Vorliegen des finalen Textes werden wir wieder auf Sie zukommen. |