Das europäische Parlament hat am 13.3.2024 der KI-Verordnung zugestimmt. Ein konsolidierter Text liegt allerdings noch nicht vor. Damit ist aber in den nächsten Wochen zu rechnen. Die KI-VO wird 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt wirksam, während die Wirksamkeit der Vorschriften abgestuft eintritt. So werden die Vorschriften über verbotene Systeme nach sechs Monaten wirksam, während dies bei Hochrisikosystemen erst nach drei Jahren geschieht. Im übrigen tritt die Wirksamkeit überwiegend erst nach zwei Jahren ein. Die Verordnung regelt die Entwicklung und den Einsatz von KI unabhängig von der Branche. Die Verordnung wird damit für alle relevant. Es gilt das Marktortprinzip. Entscheidend ist, dass die KI innerhalb der EU verwendet wird. Die KI-VO klassifiziert nach Risikogruppen. So sind bestimmte KI-Systeme gänzlich verboten, wie biometrische Kategorisierungen und social Scoring. Bei sogenannten Hochrisikosystemen hat vor Einführung eine Konformitätsprüfung stattzufinden, die an eine Datenschutzfolgenabschätzung erinnert. Aktuell fokussieren sich die öffentlichen Aktivitäten auf die Aufsichtsstruktur, die es nach der KI-VO geben soll und vor Wirksamwerden der KI-VO stehen müssen. Neben nationalen KI-Aufsichtsbehörden soll es eine europäische Koordinierungsstelle geben. Diese Struktur erinnert an die Aufsichtsstruktur der DSGVO. Daneben soll es bei der Kommission ein Amt für KI geben. Über die Initiativen der verschiedenen Datenschutzaufsichtsbehörden unter anderem zum Thema ChatGPT hatten wir immer wieder berichtet. Schon jetzt sollten Anwender im Unternehmen eine Richtlinie zum Einsatz von KI einsetzen, um die Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die Wahrung etwaiger Urheberrechte beim Einsatz von KI zu regeln. Umgehend nach Vorliegen des finalen Textes werden wir wieder auf Sie zukommen. |