Ein Aspekt im Datenschutz, der regelmäßig hinterfragt und diskutiert wird, ist der Nutzen einer „staatlichen“ Datenschutzzertifizierung gemäß Artikel 42 und 43 der DSGVO. Diese Siegel sollen von einer staatlich-akkreditierten Zertifizierungsstelle verliehen werden und dienen als offizielle staatlich anerkannte DSGVO-Auszeichnung für Auftragsdatenverarbeiter oder auch Controller. Wir werden mit Betreibern von staatlichen Zertifizierungsstellen zusammenarbeiten und unsere Beratungserfahrung dort sehr gut miteinbringen.
In Deutschland gibt es seit Anfang des Jahres eine staatlich akkreditierte Zertifizierungsstelle. Trotzdem ist die Nachfrage auf dem Markt noch gering, da der Prozess der Zertifizierung hochkomplex und sehr zeitaufwändig ist. Staatliche Zertifizierungsprojekte können zwischen 12 und 18 Monate dauern. Für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs), die laut Gesetz im Jahr 2024 ein staatliches Siegel benötigen, steht bisher noch kein staatliches Akkreditierungsverfahren zur Verfügung, jedoch wird dies in naher Zukunft erwartet.
Unsere erfahrenen Auditoren stehen Ihnen zur Seite, sei es durch Beratung oder Auditierung Ihrer Lösungen im Rahmen der verfügbaren staatlichen oder weiteren Zertifizierung. Die klare Trennung von Beratung und Zertifizierung gewährleistet die Unabhängigkeit, Integrität und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Mit über 450 Zertifizierungen in den letzten 13 Jahren und der Erfahrung im Aufbau mehrerer Zertifizierungsstellen verfügen unsere Auditoren über das Know-how, um Sie durch den Prozess der staatlichen Zertifizierung zu begleiten.
Selbstverständlich kann das ePrivacyseal Datenschutz-Siegel weiterhin als DSGVO-Siegel genutzt werden. Gerne vereinbaren wir einen Termin mit Ihnen, um Sie über die verschiedenen Möglichkeiten der Zertifizierung mit Siegeln zu informieren. Wir helfen Ihnen dabei, das Siegel auszuwählen, das am besten zu Ihren Bedürfnissen und Ihrem Produkt passt.