Am 6. Mai 2024 hat die DSK vorstehend genannte Orientierungshilfe veröffentlicht. Diese Initiative ist folgerichtig, da mit dem Einsatz von KI häufig die Verarbeitung personenbezogener Daten einher geht. Insbesondere im Bereich der Hochrisikosysteme (Art. 6 KI-VO) dürfte in allen Phasen des Einsatzes von KI, die auch die Verarbeitung personenbezogener Daten beinhaltet die Durchführung eine Datenschutzfolgenabschätzung zum Regelfall werden, um eben diese Risiken auch im Rahmen der Datenverarbeitung zu minimieren. |