Der Streit um „pay or okay-Modelle“ (wir berichteten) geht weiter. Der HambBfDI hatte das Verfahren des SPIEGEL für zulässig erklärt. Vorausgegangen war eine Beschwerde von NOYB. Über seine Anwälte hat die betroffene Person nunmehr beim Verwaltungsgericht Hamburg Aufhebung der Entscheidung des HambBfDI beantragt. |
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