Wie können Unternehmen KI-Kompetenz gem. EU AI-Act nachweisen?

Seit dem 2. Februar ist die erste Stufe des AI-Acts in Kraft getreten und beinhaltet zwei Anforderungen:

  1. KI-Systeme mit unannehmbaren Risiken sind in der EU nun verboten
  2. Unternehmen müssen KI-Kompetenz sicherstellen.  

Die Pflicht zur KI-Kompetenz ist in Artikel 4 KI-VO geregelt. In unserem Januar Newsletter haben wir dazu berichtet. Die meisten Unternehmen müssen KI-Kompetenz aufbauen und nachweisen, da die Mitarbeiter KI-Systeme im beruflichen Kontext nutzen, sie sind also Betreiber.

Derzeit gibt es viele hochpreise Schulungsangebote am Markt zu den Themen KI-Kompetenz, AI Officer, AI-Koordinator, etc. Noch ist unklar, welche konkreten Anforderungen an die KI-Kompetenz bestehen, da der Artikel 4 sehr vage gehalten ist. Wichtig ist, dass sich Unternehmen damit beschäftigen und anfangen KI-Kompetenz aufzubauen. Die Förderung von KI-Kompetenz ist nicht nur eine regulatorische Pflicht, sondern bietet auch große Chancen für eine effizientere Arbeitsweise.

Wir von ePrivacy bieten in Kürze eine eigene Schulungsplattform für unsere Kunden an, die darüber alle Mitarbeiter im Unternehmen schulen können. Zugleich bietet die Plattform einen KI-Kompetenznachweis an. Wie gewohnt, halten wir das Thema pragmatisch und lösungsorientiert. Die Inhalte werden wir sukzessive ausbauen, da die Inhalte kontextbezogen sind und auf den eigenen Bedarf angepasst werden können.

Auszug aus den Inhalten:

  • Grundlagen der KI
  • KI-Modelle und Algorithmen
  • Modelltraining und KI-Ethik
  • Ziele und Aufbau der des AI-Acts
  • Risikoklassen des AI-Acts
  • Zusammenspiel der DSGVO & AI-Acts
  • Verarbeitungsphasen bei KI
  • KI-Richtlinie und vieles mehr 

Bei Interesse sprechen Sie uns gerne an!