LG Leipzig: 5.000 € Schadensersatz für Facebook-Nutzer nach DSGVO-Verstoß

Das Landgericht (LG) Leipzig hat mit Urteil vom 4. Juli 2025 (Az. 05 O 2351/23) einem Facebook-Nutzer 5.000 € Schadensersatz wegen einer Datenschutzverletzung durch die „Meta Business Tools“ zugesprochen. Das Gericht wertete die umfassende, plattformübergreifende Profilbildung zu Werbezwecken als erheblichen Eingriff in die Rechte der betroffenen Personen. Als Anspruchsgrundlage diente Art. 82 DSGVO.

Hintergrund der Entscheidung waren die von Meta auf Drittseiten eingebundenen, sogenannten Business Tools zur Erfassung von Nutzungsdaten von Webseitenbesuchern. Das Gericht rügte die fehlende Transparenz über Art und Weise und Zweck der Datenauswertung – sie würde bei den Betroffenen den Eindruck einer vollständigen digitalen Überwachung erwecken.

Damit folgt das Gericht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, dass ein immaterieller Schaden schon anzunehmen sein kann, wenn ein Betroffener durch Datenverarbeitung in seinen Grundrechten verletzt wurde – zumindest ein finanzieller Schaden müsse dabei nicht dargelegt werden. Das LG verlangte darüber hinaus sogar gar keinen Nachweis eines konkreten Schadens, sondern stellte auf die allgemeine Betroffenheit eines Durchschnittsnutzers ab. Für die Bemessung der Schadensersatzhöhe zog das LG vielmehr den wirtschaftlichen Wert der personenbezogenen Daten für Meta heran.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Meta hat bereits angekündigt, das Urteil anfechten zu wollen. Es bleibt abzuwarten, ob die Entscheidung Bestand haben und Signalwirkung für ähnliche Verfahren entfalten wird.

Bedeutung für Unternehmen: Das Urteil unterstreicht das zunehmende Risiko für Unternehmen, bei Datenschutzverstößen zu in der Summe empfindlichen Schadensersatzzahlungen verurteilt zu werden. Insbesondere die Erfassung und Verwertung von Nutzerdaten ohne transparente Information und wirksame Einwilligung der Betroffenen kann auch zivilrechtliche Klagen nach sich ziehen, ohne dass die Betroffenen einen finanziellen Schaden nachweisen müssen. Die Entscheidung verdeutlicht erneut die Notwendigkeit, die Schutzwürdigkeit dieser Daten ebenso ernst zu nehmen wie ihren kommerziellen Nutzen. 

(Dr. Lukas Mezger, UNVERZAGT Rechtsanwälte)