Gericht weist Klage gegen Rechtsrahmen für US-Datentransfers ab

Des Gericht der Europäischen Union (EuG) hat am 3. September 2025 im so genannten Latombe-Verfahren die 2022/2023 zwischen den EU und den USA getroffene Datenschutz-Rahmenvereinbarung TADPF in erster Instanz aufrecht erhalten. Der Kläger, ein französischer EU-Abgeordneter, wird sicherlich Berufung zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen, weshalb die Zulässigkeit der Übertragung personenbezogener Daten von EU-Bürgern in die USA nach der DSGVO erst in einiger Zeit abschließend geklärt sein wird.

Die heutige Entscheidung stellt einen Richtungswechsel nach den so genannten „Schrems“-Urteilen von 2015 und 2020 an, wonach die beiden Vorgänger-Regelungen Safe Harbour‘ und PrivacyShield für nichtig erklärt wurden, weil das US-Recht keinen ausreichenden Schutz für die personenbezogenen Daten von EU-Bürgern bot. Nachdem die Biden-Regierung nun mit dem TADPF einen dritten (!) Anlauf unternommen hatte, in den USA ein der DSGVO angemessenes Schutzniveau zu schaffen (insbesondere durch Schaffung eines durch Gerichte überprüfbaren Rahmens für die Zugriffsrechte der Sicherheitsbehörden), war dieses unter Trump zuletzt wieder unterminiert worden. Das heutige Urteil war deshalb mit Spannung erwartet worden.

Bis zur finalen Entscheidung durch den EuGH bleibt das TADPF-Abkommen weiterhin voll anwendbar. Unternehmen sollten dennoch weiterhin nach Wegen suchen, die Daten ihrer europäischen Nutzer besser innerhalb des EWR zu verarbeiten, weil die europäischen Datenschutzbehörden trotz des bestehenden rechtlichen Rahmens bei der Prüfung von Datentransfers in die USA einen äußerst strengen Maßstab anlegen. Manche der großen Online-Plattformen, vom Hosting über Marketing bis hin zu KI-Diensten, bieten dazu so genannte ‚EU Residency‘-Lösungen an. Aus den Prüfungen dieser Angebote für unsere Kunden wissen wir jedoch, dass nicht alle den Vorgaben der DSGVO entsprechen, deshalb ist hier Vorsicht geboten.

Unangetastet bleiben schließlich die übrigen DSGVO-Angemessenheitsbeschlüsse für ausgewählte Länder mit einem hohen Datenschutzniveau wie das Vereinigte Königreich, Israel, Korea, Japan und Neuseeland.
 

(Dr. Lukas Mezger, UNVERZAGT Rechtsanwälte)