Bereits in einem früheren Newsletter hatten wir über die möglichen Auswirkungen des geplanten „Omnibus“-Gesetzes der EU berichtet. Besonders relevant ist die dabei die geplante Modernisierung der Cookie-Regelungen, die die Online-Branche künftig erheblich beeinflussen könnte.
Derzeit müssen Unternehmen sowohl die Vorgaben der ePrivacy-Richtlinie für den Zugriff auf Endgeräte als auch die der DSGVO für die Verarbeitung personenbezogener Daten einhalten. Künftig sollen die Regelungen für Unternehmen in der DSGVO gebündelt und vereinfacht werden: Grundsätzlich soll die Einwilligung der Nutzer zwar weiterhin erforderlich bleiben, Ausnahmen sind jedoch vor allem für aggregierte Reichweitenmessungen vorgesehen. Werden lediglich Nutzerdaten zusammengefasst ausgewertet, um die Nutzung der Website zu analysieren und deren Erfolg zu messen, ohne dass Einzelpersonen identifiziert oder Werbedaten an Dritte weitergegeben werden, könnten Unternehmen künftig möglicherweise auf klassische Cookie-Banner verzichten.
Darüber hinaus plant die EU-Kommission, dass Nutzer ihre generellen Cookie-Präferenzen fortan zentral im Browser, Betriebssystem oder ein digitales Profil speichern können. Einzelne Websites wären dann gesetzlich verpflichtet, diese Voreinstellungen zu respektieren. Dies würde nicht nur das Nutzungserlebnis verbessern und Compliance-Aufwand für Unternehmen mindern, sondern letztlich auch die Einflussmöglichkeiten der Browser- und Systemanbieter stärken, welche die Entscheidung der Nutzer bei sich vorhalten.
Ob die Reform wie geplant verabschiedet wird und tatsächlich zu einer spürbaren Vereinfachung führt, hängt von der konkreten Ausgestaltung der Ausnahmen, Standards und Interoperabilität ab. Ungenaue gesetzliche Vorgaben könnten dazu führen, dass Unternehmen aus Vorsicht weiterhin auf Cookie-Banner zurückgreifen, selbst wenn Ausnahmen oder zentrale Einstellungen greifen. Erste verbindliche Regelungen werden im 1. Quartal 2027 erwartet. Bis dahin bleibt die Entwicklung zu beobachten, um unternehmensinterne Prozesse rechtzeitig anzupassen.
(Dr. Lukas Mezger, UNVERZAGT Rechtsanwälte)