Ein Löschkonzept zu haben, ist das eine. Es im Unternehmensalltag wirksam umzusetzen, das andere. Wie teuer die Lücke zwischen Anspruch und Praxis werden kann, zeigt ein aktueller Fall aus Frankreich: Am 21. Juli 2026 verhängte die französische Datenschutzbehörde CNIL gegen das Unternehmen EXTIA ein Bußgeld von 300.000 Euro – wegen systematischer Verstöße gegen das Recht auf Löschung.
Von 265 eingegangenen Löschanträgen im Jahr 2024 wurden mehr als drei Viertel nicht oder nicht zufriedenstellend bearbeitet. Zwölf Anträge blieben vollständig unbeantwortet, 166 Betroffene wurden nicht über das Ergebnis informiert und 27 erhielten erst mit monatelanger Verspätung eine Rückmeldung.
Die zentrale Erkenntnis: Ein dokumentiertes Löschkonzept schützt nicht vor Sanktionen, wenn die Prozesse in der Praxis nicht funktionieren. Das gilt für die Bearbeitung von Löschanträgen ebenso wie für Backups, Wiederherstellungen und die Frage, wann Daten tatsächlich anonymisiert statt nur maskiert werden.
Was Aufsichtsbehörden wirklich erwarten
Im Februar 2026 veröffentlichte der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) die Ergebnisse seiner europaweiten Prüfaktion zum Recht auf Löschung. 32 Aufsichtsbehörden untersuchten 764 Organisationen und identifizierten sieben wiederkehrende Schwachstellen. Fünf davon betreffen unmittelbar die praktische Umsetzung – darunter fehlende Prozesse, unzureichende Schulungen und problematische Backup-Strategien.
Wie lassen sich solche Schwachstellen vermeiden? Und wie wird aus einer dokumentierten Vorgabe ein Löschprozess, der technisch funktioniert und sich im Alltag zuverlässig umsetzen lässt?
Diesen Fragen widmet sich unser Webinar „From retention periods to erasure requests: Deletion Concepts that actually work“ am 3. November 2026 um 16 Uhr:
Stefanie Bauer zeigt, wie sich Löschkonzepte so gestalten und umsetzen lassen, dass sie auch in der Praxis tragen. Melden Sie sich jetzt schon hier an.