Nach der Entscheidung des EuGH, seine Fanpages-Betreiber und Facebook gemeinsam für die Datenverarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich. Jetzt können Datenschützer die Abschaltung von Facebook-Fanpages verlangen, sollten datenschutzrechtliche Defizite festgestellt werden, entschied kürzlich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: BVerwG 6 C 15.18).
Bereits im Jahre 2011 forderte das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) 2011 die Deaktivierung der Fanpage von der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein, da beim Aufruf der Seite personenbezogene Daten der User erhoben wurden ohne eine entsprechende Information. Obwohl die Infrastruktur von Facebook bereitgestellt wird, trage die Akademie Verantwortung für die Datenverarbeitung, so das ULD.
Zunächst bekam die Akademie der Industrie- und Handelskammern (IHK) Recht vom Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig-Holstein. Der Europäischen Gerichtshof entschied jedoch im Jahr 2018, dass Fanpage-Betreiber mitverantwortlich für die Datenverarbeitung seien. Das Gericht in Leipzig berücksichtigte diese Bewertung bei ihrer Entscheidung Mitte September.