Die Speicherung detaillierter Ortungsdaten birgt die Gefahr sensible personenbezogene Daten gemäß Art. 9 DSGVO zu verarbeiten. Die Nutzung mobiler Endgeräte erzeugt eine Fülle präziser Ortungsdaten, die auch im Marketing eine immer größere Rolle spielen. Diese Ortungsdaten können allerdings leicht Rückschlüsse auf besonders sensible Informationen über die Smartphonebesitzer geben. Jeder trägt sein Smartphone nahezu immer bei sich und gewährleistet so eine oft lückenlose Aufzeichnung seiner räumlichen Bewegungen und Verweildauern an Orten. Dies ganz unabhängig von GPS-Ortung auch durch Wifi-, Bluetooth- und Funkzellenortung. So unverfänglich ein Spaziergang im Park als Datensatz sein kann, so kritisch kann der Besuch einer onkologischen Praxis sein und Rückschlüsse auf Gesundheitsdaten ermöglichen. Vielfältige praxisnahe Beispiele wie z.B. der Besuch eines Gotteshauses, einer psychiatrischen Klinik, einer Drogenberatungsstelle oder die Teilnahme an einer Gewerkschaftsdemonstration generieren sensible personenbezogene Daten gemäß Art. 9 DSGVO. Ein besonders brisantes Beispiel für die Aussagekraft dieser Datensätze erlebte die US Navy 2018. Die im Internet öffentlich zugänglichen Aufzeichnungen der Kunden eines Fitnesstracker-Anbieters zeigten sehr deutlich die Militärbasen der Spezialeinheit Navy SEALs in Afghanistan. Etliche der dort stationierten Soldaten joggten mit Fitnesstrackern regelmäßig um die Militärbasis.