Da die Abstimmung des Britischen Parlaments über den Austritt von Großbritannien aus der EU vergangenen Dienstag vertagt worden ist, ist es weiterhin nicht klar, ob es einen harten oder einen weichen Brexit geben wird. Es gab abhaltende Verhandlungen zur Ausgestaltung des Brexits. Welche Ausgestaltung des Datenschutzrechts sieht das Abkommen nun vor?
Der vorliegende Entwurf für ein Übergangsabkommen sieht vor, dass das europäische Datenschutzrecht während der Übergangsphase bis Ende des Jahres 2020 weiterhin im Wesentlichen gelten soll. Wichtig dabei ist die im Abkommen festgelegte Unterscheidung von zwei Arten von Daten: auf der einen Seite die Daten, die bis zum Ablauf der Übergangsfrist verarbeitet wurden, auf der anderen Seite die Daten, die danach verarbeitet werden. So wird das EU Datenschutzrecht bis zum Ende der Übergangsphase weiterhin gelten. Danach eröffnet sich für das Vereinigte Königreich durch den Artikel 71 des Abkommens die Möglichkeit nationales Datenschutzrecht zu beschließen. Für das neue nationale Recht wird ein Angemessenheitsbeschluss mit der Europäischen Kommission ausgehandelt. Sollte dieser entfallen, verpflichtet sich Großbritannien dazu im Wesentlichen gleiche Datenschutzgesetze zu garantieren. Wichtig ist, dass die EU Daten aus dem Vereinigten Königreich wie die Daten aus einem Unionsmitgliedsstaat behandelt werden, so der Artikel 73 des Übergangskommens.
Kommt es zu einem harten Brexit ohne das Abkommen, resultieren daraus gravierende Auswirkungen für die Datenverarbeiter. Laut der Europäischen Kommission (Veröffentlichung vom 13.11.2018) ist es im Falle eines No-Deals von signifikanten Beeinträchtigungen in vielen Bereichen auszugehen. So sollten die Unternehmen und die Mitgliedsstaaten potentielle Risiken bewerten und ggf. Maßnahmen zu dessen Abmilderung ergreifen.
Sollte ein No-Deal-Szenario eintreten, wird das Vereinigte Königreich ab dem 30. März 2019 datenschutzrechtlich als ein Drittland angesehen. Falls das passiert werden wir zu gegebener Zeit detaillierter darüber berichten.
Welches Szenario nun eintritt, wird die Britische Regierung voraussichtlich Anfang nächsten Jahres entscheiden.