Bei der Nutzung von Google Fonts erhebt Google die Daten der User, um zu eigenen Zwecken Statistiken über das Verhalten von Internetnutzern zu erstellen. Das ist auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO jedoch zulässig. Der Kunde muss Google Fonts dann in seiner Datenschutzerklärung erwähnen, am besten mit einem Link auf die Datenschutzerklärung von Google. Außerdem muss es einen Opt-out geben, das geht ebenfalls mit einem Link auf die entsprechende Google-Seite. Da es jedoch hierzu keine gesonderte Opt-out-Möglichkeit bei Google gibt, ist die Nutzung von Google Fonts umstritten. ePrivacy empfiehlt daher als sicherere Möglichkeit, um Google-Fonts DSGVO-konform zu nutzen, die Fonts lokal zu hosten.
Wenn Sie Google-Webfonts bereits auf Ihren Webseiten verwenden, empfehlen wir Ihnen den nachfolgenden Text in Ihrer Datenschutzerklärung zu ergänzen:
Google Web Fonts
Diese Seite verwendet zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten sogenannte Web Fonts, die von Google bereitgestellt werden. Beim Aufruf einer Seite lädt Ihr Browser die benötigten Web Fonts in Ihren Browsercache, um Texte und Schriftarten korrekt anzuzeigen.
Zu diesem Zweck muss der von Ihnen verwendete Browser Verbindung zu den Servern von Google aufnehmen. Hierbei erlangt Google Kenntnis darüber, dass über Ihre IP-Adresse unsere Website aufgerufen wurde. Die Nutzung von Google Web Fonts erfolgt im Interesse einer einheitlichen und ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote. Dieses stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar.
Sofern Web Fonts von Ihrem Browser nicht unterstützt werden, wird eine Standardschrift von Ihrem Computer verwendet.
Weitere Informationen zu Google Web Fonts finden Sie unter https://developers.google.com/fonts/faq und in der Datenschutzerklärung von Google: https://www.google.com/policies/privacy/.
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Datenschutzerklärung? Kontaktieren Sie uns– wir freuen uns jederzeit von Ihnen zu hören!