Am 30. Januar 2018 wurde ein neuer Entwurf des Europäischen Rats für die ePrivacy-Verordnung bekannt, der fünf Optionen enthält, zu denen der Rat um die Rückmeldung der Delegationen bittet:
- Option 0: Den Text beizubehalten wir vorgeschlagen in Dokument 15333/17.
- Option 1: Ob es erforderlich ist, die derzeitige Liste der Ausnahmen auf der Grundlage ihrer Funktion/Ziele durch die Aufnahme weiterer nicht datenschutzrelevanter Zwecke zu erweitern.
- Option 2: Ein neuer, auf negativen Auswirkungen basierender Ansatz in dieser Bestimmung, z.B. durch Unterscheidung von Cookies und ähnlichen Techniken nach dem Grad ihrer negativen Auswirkungen.
- Option 3: Ob die Anerkennung der berechtigten Interessen für Cookies/ähnliche Techniken ein angemessener Standard für die Legitimierung der Verarbeitung wäre.
- Option 4: Ob es notwendig ist, im Text explizit den Zugang zu einem Dienst anzusprechen, wenn keine Einwilligung zur Verarbeitung von Informationen vorliegt (Kopplungsverbot).
- Option 5: Weitere Lösungen.
Diese Stellungnahme zeigt, dass der Europäische Rat die Diskussion um die Einwilligung für Cookies noch einmal detailliert führen möchte und verschiedene Alternativen als Lösungsmöglichkeiten sieht, die Extrempositionen ebenso wie Kompromisse umfassen.