Noch nie zuvor hat die Landesdatenschutzbehörde in Niedersachsen ein so hohes DSGVO-Bußgeld verhängt: 10,4 Mio Euro gegen das Unternehmen notebooksbilliger
Was war der Auslöser im Fall notebooksbilliger?
Die Firma notebooksbilliger hat Mitarbeiter und auch Kunden mit unzulässigen Videokameras überwacht. Eine Rechtsgrundlage dafür fehlte. Aufgenommen wurden nicht nur die Arbeitsplätze der Mitarbeiter, auch in den Verkaufsräumen gab es Kameras, wodurch auch Kunden und Kundinnen von der illegalen Videoüberwachung betroffen waren. Darüber hinaus wurden die Daten deutlich länger gespeichert, als dies zulässig wäre.
Barbara Thiel, Landesdatenschutzbeauftrage von Niedersachsen begründet ihre Entscheidung folgendermaßen:
„Wir haben es hier mit einem schwerwiegenden Fall der Videoüberwachung im Betrieb zu tun. Unternehmen müssen verstehen, dass sie mit einer solch intensiven Videoüberwachung massiv gegen die Rechte ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verstoßen. Videoüberwachung ist ein besonders intensiver Eingriff in das Persönlichkeitsrecht, da damit theoretisch das gesamte Verhalten eines Menschen beobachtet und analysiert werden kann. Das kann nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dazu führen, dass die Betroffenen den Druck empfinden, sich möglichst unauffällig zu benehmen, um nicht wegen abweichender Verhaltensweisen kritisiert oder sanktioniert zu werden.“
Überwachung zum Schutz vor Diebstählen
notebooksbilliger gab an, die Überwachung zur Vermeidung von Diebstählen eingesetzt zu haben. Ein Generalverdacht ist an dieser Stelle aber nicht ausreichend für eine Rechtfertigung der Maßnahmen. Andere Formen der Kontrolle sind zur Aufdeckung solcher Straftaten vorzuziehen. Ausschließlich wenn ein begründeter Verdacht gegen eine bestimmte Person vorliegt, könnte diese u.U. kurzfristig per Video überwacht werden.
Zur Verhinderung von Diebstählen hat ein Unternehmen zunächst mildere Mittel zu prüfen, beispielsweise die Möglichkeit stichprobenartiger Taschenkontrollen beim Verlassen der Betriebsstätte.
Wie reagiert das Unternehmen auf die Strafe?
notebooksbilliger stellt klar, dass das Unternehmen vollumfänglich zu den Anforderungen der DSGVO steht, sieht aber das Bußgeld als unverhältnismäßig an. Tatsächlich handelt es sich um das bisher höchste Bußgeld, das die Landesdatenschutzbehörde in Niedersachsen unter der DSGVO verhängt hat. Geldbußen können bis zu 4 % des Jahresumsatzes eines Unternehmens ausmachen. In diesem Fall sind es etwas mehr als 1 %.
Klar ist: hier wurde ein Exempel statuiert
Noch ist nicht klar, wie die gerichtliches Auseinandersetzung enden wird. Aber schon jetzt wird deutlich, dass Unternehmen eine Überwachung ihrer Mitarbeiter per Video niemals dauerhaft einsetzten und darüber hinaus dokumentieren sollten, dass zuvor andere Mittel zur Kontrolle eingesetzt wurden. Allerdings ist es gerade in den letzten Wochen in Deutschland häufiger dazu gekommen, dass die von Datenschutz-Behörden festgesetzten Bußgelder in gerichtlichen Verfahren stark reduziert oder sogar ganze Bußgeldbescheide für nichtig erklärt wurden.