Die Standardvertragsklauseln 2021/915 lösen die klassische Auftragsverarbeitungsvereinbarung ab

In den letzten Monaten haben uns die neuen Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission vom 4. Juni 2021 stark beschäftigt. Wir berichteten u.a. ausführlich in der Juni-Ausgabe unseres ePrivacy Newsletters darüber (Link zum Artikel)
 
Das Thema ist also nicht vollkommen neu, dennoch können wir heute über einen anderen Aspekt der neuen Standardvertragsklauseln aus Juni 2021 berichten.
 
Den Begriff „Standardvertragsklauseln“ verbinden wir automatisch mit Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO als „geeignete Garantie“ für den Datenexport in ein Drittland. Am 04.06.2021 wurden jedoch zusätzlich zu den Standardvertragsklauseln 2021/914 auch noch die Standardvertragsklauseln 2021/915 verabschiedet.
 
Diese „weiteren Standardvertragsklauseln“ sind nach Art. 28 Abs. 6 und 7 für die Auftragsverarbeitung innerhalb der EU konzipiert:

  • Die Standardvertragsklauseln 2021/915 können einen Auftragsverarbeitungsvertrag vollständig ersetzen.
  • Diese Standardvertragsklauseln kommen damit im Verhältnis zwischen Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter zum Einsatz.
  • Die SCC 2021/915 besitzen keine „Module“. Es gibt allerdings „fakultative Teile“ sowie Optionen wie z. B. bei der Regelung zur Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern.
  • Umfangreiche Anhänge sind mit konkreten Angaben zu füllen. So heißt es zum Beispiel: „Die technischen und organisatorischen Maßnahmen müssen konkret beschrieben werden; eine allgemeine Beschreibung ist nicht ausreichend.“
  • In den SCC 2021/915 gibt es (wie auch in den SCC 2021/914 für internationalen Datentransfer) eine Kopplungsklausel („docking clause“). Die Kopplungsklausel hilft beim späteren Beitritt weiterer Parteien zum Vertrag.
  • Für sensible Daten werden separate Angaben zu speziellen TOM gefordert.
  • Klausel 10 klärt unter anderem Vorgehensweisen bei Verstößen gegen Vertrag und Standardvertragsklauseln. Hier gibt es z. B. das Recht auf Aussetzung, ein Kündigungsrecht etc. 

Gerne diskutieren wir mit Ihnen die Details zum innereuropäischen Datentransfer und die Bedeutung für Ihre Datenverarbeitung. Unsere Experten aus unserem DSB-Team stehen Ihnen jederzeit beratend zur Verfügung.

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