Informationen zur pandemiebedingten Verarbeitung sensibler Beschäftigtendaten – was Sie als Unternehmen dazu wissen sollten!

Deutschland:
Mit der neuen 3G-Regel gilt für Beschäftigte eine Auskunftspflicht gegenüber ihrem Arbeitgeber. Doch der Datenschutz setzt strenge Grenzen. Was Unternehmen und Arbeitnehmer beachten müssen, lesen Sie hier:

Seit kurzem gilt, dass Arbeitnehmer nur noch an den Arbeitsplatz kommen dürfen, wenn Sie geimpft, genesen oder getestet sind. Diese Vorgabe wird duch den Arbeitgeber täglich kontrolliert. Tut er dies nicht, drohen hohe Bußgeldzahlungen. Der Arbeitgeber erhält dazu ein Auskunftsrecht zur Abfrage der 3G-Nachweise.

Welche Daten werden erhoben?
Zu erfassen sind: (1) Vorname und Nachname, (2) Geburtsdatum, (3) private Anschrift, (4) Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk), (5) E-Mail-Adresse. Ergänzend dazu werden zu dem o. g. Zweck folgende Kategorien sensibler Daten verarbeitet: (6) Impfstatus, (7) Genesenen-Status (Serostatus), (8) Teststatus.

Aktuell ist der Impfausweis unbegrenzt gültig, der Genesenenstatus läuft nach 6 Monaten aus, so dass hier auch das Ablaufdatum zu erfassen ist. Ein PCR Test gilt für 48 Stunden wohingegen ein Bürgertest (Schnelltest) nur 24 Stunden Gültigkeit besitzt.
 
Wer darf die Daten dokumentieren?
Hier gilt nur geeignete Beschäftigte oder beauftragte Dienstleister dürfen die Daten erheben. Für alle gilt, die Daten absolut vertraulich zu behandeln.
 
Wie lange dürfen die Daten gespeichert werden?
Spätestens nach 6 Monaten müssen die Daten wieder gelöscht werden. Sollte die 3G-Pflicht über den März hinaus gelten, so muss eine erneute Abfrage erfolgen.
 
Welche Informationspflicht hat der Arbeitgeber?
Wir empfehlen Ihnen die Erstellung einer „Mitarbeiterinformation über die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten“.
 
Dieses Papier gilt ergänzend zu den geltenden Datenschutzhinweisen ihres Unternehmens und informiert ausreichend über „Zweck und Rechtsgrundlage der Datenerfassung“, die „Datenkategorien“, „Empfänger“ und „Speicherdauer“.
 
Bei der Erstellung einer entprechenden Vorlage können wir Ihnen gerne behilflich sein. Nehmen Sie dazu über unsere Website Kontakt zu uns auf, bzw. wenden Sie sich an Ihren persönlichen Berater, wenn Sie bereits unser Kunde sind.

Ihr Kontakt zu ePrivacy:

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