Die Baden-Württembergische Aufsichtsbehörde hat am Freitag auf Ihrer Website ein „FAQ zu Cookies und Tracking“ veröffentlicht. Es beruht offenbar auf der Position des LfDI zum Entwurf der Orientierungshilfe der DSK vom 22.12.2021.
Die wichtigsten Aussagen in Kürze:
- Im Dokument sind sehr ausführliche Informationen zur korrekten Gestaltung von Cookie-Bannern enthalten (Frage 4). Insbesondere wird eine Schaltfläche zur Verweigerung der Einwilligung bereits auf der First Layer der CMP für erforderlich gehalten (Frage 4.3, Abschnitt „einfach zugängliche Ablehnung“).
- Einwilligungen nach dem TCF 2.0-Standard werden als unwirksam angesehen (Frage 4.5). Der LfDI schließt sich also – als meines Wissens erste deutsche Aufsichtsbehörde – der Entscheidung der belgischen Aufsichtsbehörde ausdrücklich an.
- Der Einsatz von US-Diensten kann nicht mittels Einwilligungen nach dem „Axel-Springer-Modell“ „geheilt“ werden (Frage 2.5).
- Der Einsatz von Analytics-Diensten soll einwilligungsfrei möglich sein, wenn er cookieless ausgestaltet ist und lediglich die Logfiles genutzt werden („passives“ Fingerprinting) (Frage 3.1).
- Bei der Frage des Einsatzes von Google Analytics („101 Dalmatiner“) scheint sich der LfDI den Entscheidungen aus Österreich und Frankreich anschließen zu wollen (Frage 2.5).
- Ganz am Ende des Dokuments findet sich auch eine beispielhafte Prüfung des „Pur-Modells“.