Mit der Einführung von Analytics 4 will Google Datenschutzbedenken in der EU ausräumen

Am 16. März 2022 hat Google die Einführung von „Google Analytics 4“ bekannt gegeben.  Google versucht damit die Diskussionen zu beenden, die innerhalb der EU in Bezug auf die Verwendung von Cookies und daraus resultierenden Datenübertragungen in die USA entstanden sind.

Vorausgegangen waren über 100 Beschwerden der Datenschutz-Organisation noyb bei 30 Datenschutzbehörden des Europäischen Wirtschaftsraums. Die Beschwerden konzentrierten sich darauf, ob bei Nutzung von Analytics die Übermittlung personenbezogener Daten aus der EU an Google in den USA durch die Verwendung von Cookies nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) nach dem Schrems-II Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union zulässig ist.

Sowohl die die französische als auch die österreichische Datenschutzbehörde entschieden daraufhin, dass die Übermittlung personenbezogener Daten aus der EU  in die USA durch die Verwendung des Google Analytics-Cookies rechtswidrig ist.

Was ist nun neu an Google Analytics 4?
Die wesentlichste Änderung besteht darin, dass Google Analytics 4 im Vergleich mit den Vorgängerversionen nun keine IP-Adressen mehr speichert. Hierdurch werden Datenübertragungen eingeschränkt, die in der EU nach dem Schrems-II Urteil beanstandet wurden. 

Googles frühere Analyselösung Universal Analytics wird ab Juli 2023 nicht mehr verfügbar sein. Bis dahin sollen die Nutzer auf Google Analytics 4 wechseln. 
Jedoch ganz aktuell: die Diskussionen gehen weiter!In dieser Woche hat hat laut der Datenschutz-Organisation noyb, die österreichische Datenschutzbehörde eine zweite – über die erste deutlich hinausgehende – Entscheidung, erlassen:Demnach wird die IP-Anonymisierung von Google zu einer nutzlosen Schutzmaßnahme für Datenübertragungen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten erklärt: 

  • Zum einen betrifft die IP-Anonymisierung von Google nur die IP-Adresse als solche. Daten wie per Cookie gesetzte Online-Kennungen oder Gerätedaten werden unverschlüsselt übertragen. 
  • Zum anderen findet die IP-Anonymisierung erst statt, nachdem die Daten an Google übertragen wurden.

Es bleibt also nach wie vor spannend, zumal andere Datenschutzbehörden,
wie die spanische und die luxemburgische Datenschutzbehörde 
die Beschwerdeverfahren eingestellt haben, ohne die rechtswidrige Nutzung von Google Analytics zu kommentieren. Grund: die entsprechenden Websites haben die Verwendung von Analytics eingestellt.