TCF 2.0: Belgisches Handelsgericht legt einzelne Rechtsfragen zur APD-Entscheidung dem EuGH zur Vorabentscheidung vor

Und wieder gibt es Neuigkeiten zum Thema TCF 2.0 mit denen wir Sie gerne auf den aktuellsten Stand bringen.
 Das Handelsgericht Brüssel hat einige Rechtsfragen aus dem Verfahren des IAB gegen die belgische Datenschutzaufsichtsbehörde APD in Sachen TCF 2.0 dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vorgelegt.
 Damit hat das belgische Gericht hat also noch nicht abschließend über die Beschwerde des IAB entschieden, sondern will dafür vorab (insbesondere rechtliche) Fragen auf europäischer Ebene geklärt haben.

Die Fragen betreffen zum einen den Status von IAB Europe als (gemeinsam) für die Verarbeitung Verantwortlicher und zum anderen die Frage, ob der TC-String als personenbezogenes Datum zu werten ist.

Da der EuGH für eine Vorabentscheidung etwa ein Jahr benötigen wird, wird die finale Entscheidung des Handelsgerichts Brüssel noch bis 2023/2024 ausstehen.

Ein wichtiger Punkt ist aber, was die belgische Datenschutzbehörde APD in der Zwischenzeit unternimmt und ob sie nun die einstweilige Durchsetzung ihrer ursprünglichen Entscheidung gegen das TCF vorantreibt.

Die APD hat dazu bislang nur bekannt gegeben, dass sie sich nun für eventuelle weitere Schritte mit den weiteren Datenschutzbehörden in der EU absprechen will.