Es gibt wieder einmal Neuigkeiten in Sachen „Schrems“, diesmal direkt aus dem Weißen Haus:
“President Biden Signs Executive Order to Implement the European Union-U.S. Data Privacy Framework”. Das hierzu am 07.10.2022 veröffentlichte Factsheet des Weißen Hauses finden Sie hier.
Es werden darin Schritte definiert, die die Vereinigten Staaten künftig unternehmen werden, um die von US Präsident Biden und der Präsidentin der EU Kommission von der Leyen im März 2022 angekündigten Verpflichtungen im Rahmen des Datenschutzrahmens zwischen der Europäischen Union und den USA (EU-U.S. Data Privacy Framework) umzusetzen.
Mit der Unterzeichnung dieser Exekutivverordnung wird nun der Versuch unternommen, aufbauend auf das EuGH-Urteil „Schrems II“ der EU-Kommission, die Grundlage für einen neuen (dritten) Angemessenheitsbeschluss für Datentransfers in die USA zu schaffen. Daten von EU-Bürgern sollen damit künftig in den USA entsprechend besser geschützt sein.
Zum jetztigen Zeitpunkt ist nach Einschätzung unserer Rechtsexperten allerdings nicht davon auszugehen, dass diese Anordnung den Anforderungen des EuGH gerecht wird. Dazu wäre nämlich eine Gesetzesänderung erforderlich, für die es im US-Kongress aktuell keine Mehrheit gibt.
Weiterhin gibt es also – trotz dieser Neuigkeiten – keine konkreten Anzeichen dafür, dass sich die Situation für EU-US-Datentransfers nachhaltig entspannen wird. Alles deutet vielmehr darauf hin, dass Max Schrems mit der von ihm gegründeten Organisation noyb das neue Abkommen wieder zu Fall bringen könnte. Ein erstes Statement der Organisation noyb finden Sie hier. Dennoch könnte der vorgeschlagene Rahmen für eine bestimmte Zeit eine Entlastung bei dem Thema Datentransfer in die USA bringen, was erst einmal hilfreich wäre.
Wir halten Sie dazu an dieser Stelle weiter auf dem Laufenden.