CNIL: Bußgeld gegen Apple in Höhe von 8 Millionen Euro wegen der Vergabe von Werbe-IDs ohne Einwilligung

Ende Dezember verhängte der die französische Aufsichtsbehörde CNIL ein wieder einmal ein Bußgeld gegen Apple, diesmal in Höhe von 8 Millionen Euro gegen .
 
Der Vorwurf im konkreten Fall:

Apple hatte die Einwilligung französischer iPhone-Nutzer (Version iOS 14.6) nicht eingeholt, bevor es für Werbezwecke verwendete Kennungen auf den Endgeräten der Nutzer hinterlegt hatte.
 
Zum Hintergrund:
Aufgrund einer Beschwerde über die Personalisierung von Werbung in Apples App Store hat die CNIL in den Jahren 2021 und 2022 mehrere Untersuchungen durchgeführt, um die Einhaltung geltender Vorschriften zu überprüfen.
 
Im Rahmen der Untersuchungen wurde dann festgestellt, dass unter der alten Version 14.6 des iOS-Betriebssystems für iPhones beim Besuch des App Stores Identifikatoren für verschiedene Zwecke verwendet wurden, ohne dass zuvor eine Einwilligung eingeholt wurde. Da diese Kennungen für die Nutzung des App Stores nicht erforderlich waren, durften diese auch nicht ohne die vorherige Einwilligung des Nutzers ausgelesen und gespeichert werden.
 
In der Praxis waren jedoch die Einstellungen für die Anzeige von Werbung auf dem iPhone standardmäßig aktiviert.
 
Für die Deaktivierung dieser Einstellung musste der Nutzer dann eine größere Zahl von Aktionen durchführen: über “Einstellungen“ den Menüpunkt “Datenschutz“ aufrufen und dort schließlich den Abschnitt “Apple-Werbung“ aufrufen. Dieses Vorgehen war nicht dafür geeignet, eine wirksame Einwilligung der betroffenen Nutzer einzuholen.