„PUR-Abo-Modelle“ sind (unter bestimmten Voraussetzungen) zulässig

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD) hat gemeinsam mit den Datenschutzbehörden elf weiterer deutscher Bundesländer eine koordinierte Prüfung zum Einsatz von Cookies und Nutzertracking im Juli diesen Jahres vorerst abgeschlossen. (Pressemitteilung vom 10.7.2023)

Geprüft wurden über die letzten Jahre deutschlandweit insgesammt 49 Medienwebsites, darunter fünf Unternehmen aus Niedersachsen, welche zunächst nicht den rechtlichen Anforderungen an Cookie-Einsatz und Trackingtechniken entsprachen. Bis zu 760 Drittdienste waren eingebunden. Cookies wurden teils bereits vor der Einwilligung gesetzt, die Einwilligungsbanner selbst enthielten keine wirksame datenschutzrechtliche Einwilligung. Sie waren nicht ausreichend differenziert und irreführend in der Gestaltung. Alle Unternehmen wurden entsprechend informiert und erhielten die Möglichkeit zur Nachbesserung.

Noch vor dem finalen Abschluss der Prüfungen trat dann am 1.12.2021 das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) in Kraft und die Medienunternehmen begannen zunehmendm so genannte „Pur-Abo-Modelle“ in ihre Einwilligungsbanner zu integrieren.

Unter „Pur-Abo-Modellen“ sind Einwilligungsbanner mit zwei Wahlmöglichkeiten zu verstehen:

  • erstens der Möglichkeit zum Abschluß eines kostenpflichtigen „Pur-Abonnements“ (ohne Nutzertracking, individueller Profilbildung und personalisierter Werbung) oder
  • zweitens einer Einwilligung zur kostenfreien Nutzung der Website mit Tracking. 

Die neuen Regelungen, unter anderem § 25 TTDSG, wie auch die Prüfung der datenschutzkonformen Ausgestaltung der neuen „Pur-Abo-Modelle“ wurden Teil einer umfassenden rechtlichen Bewertung. Die Ergebnisse wurden nun in einem Beschluss der Datenschutzkonferenz mit folgendem Fazit veröffentlicht:

„Pur-Abo-Modelle“ sind unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Anforderungen grundsätzlich zulässig.

Diese Anforderungen wurde von den betreffenden Medienunternehmen anerkannt und auch bereits weitgehend umgesetzt. Einige noch offene Defizite wurden seitens der Behörde in einem Abschlussbericht zusammengefasst und auf eine mögliche Nachprüfung wurde hingewiesen.