Einführung einer KI-Richtlinie im Unternehmen

Über KI-Anwendungen und den Produktivitätsschub für Unternehmen wird viel diskutiert und geschrieben. Am Dienstag, den 21. Mai hat der EU-Rat den KI nun endgültig beschlossen. Generative KI wird dabei häufig als „Superkraft“ bezeichnet, die die Arbeitswelt revolutioniert. Von der Erstellung und Zusammenfassung von E-Mails und Texten bis hin zur Umwandlung in Powerpoint-Slides oder der Fehlerprüfung von Programmiercodes – die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig. Mitarbeiter nutzen regelmäßig KI-Anwendungen, wie ChatGPT, Deepl, Midjourney oder Dall-E. Ohne das es konkrete KI-Strategien oder Leitlinien zum Einsatz im Unternehmen gibt.

Sicherheit und Compliance

Um Compliance-Risiken zu minimieren, empfehlen wir dringend die Einführung einer KI-Richtline im Unternehmen. Diese Richtlinie soll einheitliche Standards setzen und klar definieren, welche KI-Technologien genutzt werden dürfen, für welche Zwecke und welche Bereiche ausgeschlossen sind. Ein zentraler Aspekt ist hierbei der Datenschutz. Wenn bspw. personenbezogene Daten beim Prompting in KI-Anwendungen eingegeben werden, ob als Text oder Bild, werden diese Informationen vom KI-Anbieter weiterverarbeitet, damit ein Ergebnis generiert werden kann. Oft werden die Prompts für Trainingszwecke vom Anbieter weiterverwendet. Für die Eingabe von personenbezogenen Daten ist eine Rechtsgrundlage notwendig, wie eine Einwilligung, die in den meisten Fällen nicht vorhanden sein wird. Beim Prompting sollte darauf geachtet werden, dass nur anonyme Daten verwendet werden. Die KI-Richtlinie stellt zudem sicher, dass weitere Compliance-Risiken minimiert werden, wie das Urheberrecht oder den Schutz von Geschäftsgeheimnissen.

Unterstützung bei der Umsetzung

Unsere Berater stehen Ihnen gerne zur Seite, um eine individuelle und umsetzbare KI-Richtlinie für Ihr Unternehmen zu entwickeln und zu implementieren. Wir bieten maßgeschneiderte Templates und einen ausführlichen Fragebogen, der eine schnelle und passgenaue Umsetzung gewährleistet. Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen.