Der in Bayern nur für den öffentlichen Bereich zuständige Landesbeauftragte für den Datenschutz hat eine Orientierungshilfe zur gemeinsamen Verantwortlichkeit vorgelegt. Auch wenn er dabei die öffentlichen Stellen im Blick hat, sind die Ausführungen zur Entstehung und zur den Voraussetzungen der gemeinsamen Verantwortlichkeit auch aufgrund der umfänglichen Nachweise lesenswert. |