EDSA verabschiedet Leitlinien zur ePrivacy-Richtlinie

Im November 2023 veröffentlichte der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) einen Entwurf für Leitlinien zum technischen Anwendungsbereich von Art. 5 Abs. 3 der ePrivacy-Richtlinie (ePR). Dies ist ein wichtiges Thema für alle Online-Unternehmen. Die enge Auslegung der ePR durch den EDSA in Bezug auf Cookies und ähnliche Technologien erregte entsprechend viel Aufmerksamkeit. Nach einer öffentlichen Konsultationsphase wurde die endgültige Fassung im Oktober 2024 verabschiedet. Trotz zahlreicher konstruktiver Vorschläge hat der EDSA die Auslegung nicht gelockert und der Adtech-Branche Optionen offengelassen. Letztlich wurden jedoch drei Punkte hinzugefügt.

Der EDSA stellte klar,
* dass die nationalen Aufsichtsbehörden Leitlinien für die Ausnahmen von der Einwilligungspflicht veröffentlichen sollten.
* Artikel 3 ePR sogar für Geräte gilt, die nicht mit einem öffentlichen Netzwerk verbunden sind, solange sie über eine Netzwerkschnittstelle verfügen, die dies ermöglicht.
* IoT-Geräte, die entweder direkt oder indirekt mit einem öffentlichen Netzwerk verbunden sind, können als Endgeräte eines Nutzers betrachtet werden und fallen in den technischen Anwendungsbereich der ePR.

Wenn Sie wissen möchten welche Auswirkungen dies auf Ihr Unternehmen hat, kontaktieren Sie uns gerne.