Erste Frist der KI-VO: Aufbau von KI-Kompetenz & verbotene KI-Praktiken ab dem 2. Februar 2025

Ab den 2. Februar 2025 gelten die Anforderungen aus Kapitel I (Allgemeine Bestimmungen) und Kapitel II (Verbotene Praktiken im KI-Bereich) der KI-Verordnung. Davon betroffen ist das Verbot für einige KI-Praktiken und der Aufbau von KI-Kompetenz im Unternehmen.
 
Verbotene KI-Praktiken nach Art. 5 KI-Verordnung dürfen ab da nicht mehr eingesetzt werden. Dazu gehören bspw. bestimmte Formen der Verhaltensmanipulation und Ausnutzung von Schwächen oder Schutzbedürftigkeit, Social Scoring, Gesichtserkennungsdatenbanken, Emotionserkennung am Arbeitsplatz und Biometrische Kategorisierung.
 
Darüber hinaus muss nach Art. 4 KI-Verordnung KI-Kompetenz aufgebaut werden. Wer frühzeitig damit anfängt, Mitarbeiter zu sensibilisieren und zu schulen, kann Risiken vorbeugen und sich außerdem auf die weiteren kommenden Verpflichtungen der KI-Verordnung vorbereiten.
 
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