Das Bundesministerium für Justiz schreibt selbst „Deutschland leidet unter einem Bürokratie-Burnout“. Nun sind zum 1. Januar 2025 wichtige Maßnahmen des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) in Kraft getreten. Ziel ist es, administrative Prozesse effizienter zu gestalten und die Wirtschaft finanziell zu entlasten. Eine der wesentlichen Maßnahmen betrifft die Herabsetzung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre. Unternehmen können dadurch bei den dabei entstehenden Kosten für Lagerung bzw. Speicherung sowie der Verwaltung sparen, müssen aber auch ihre internen Prozesse anpassen. Dazu gehört die Prozesse bezüglich der Aufbewahrungs- und Löschfristen anzupassen. Wenn Sie Unterstützung bei der Erstellung sowie Anpassung Ihres Löschkonzeptes benötigen, sind wir gerne für Sie da. Wichtig: Die Aufbewahrungspflicht für Jahresabschlüsse bleibt weiterhin bei zehn Jahren. Auch in vielen anderen Bereichen gibt es Erleichterungen – unter anderem werden sogenannte Schriftformerfordernisse zu Textformerfordernissen abgesenkt, um digitale Prozesse zu fördern. Anders als die Schriftform setzt die Textform keine eigenhändige Unterschrift voraus: Beispielsweise reicht auch eine E-Mail aus. Dies ermöglicht es, viele Rechtsgeschäfte digital abzuwickeln. Und schließlich sollen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber künftig auch per E-Mail über die wesentlichen Bedingungen der Arbeitsverträge informieren können. Das Gesetz ist ein Fortschritt, dabei bleiben weitere Schritte notwendig, um Verwaltung und Wirtschaft dauerhaft und nachhaltig zu entlasten. |