Das EU-U.S. Data Privacy Framework bildet momentan oft die Grundlage für die datenschutzkonforme Übermittlung von personenbezogenen Daten aus der EU in die USA. Das Fortbestehen dieses Abkommens ist nach den jüngsten Entwicklungen unter Präsident Trump jedoch unsicher.
Das Framework besteht zum einen aus einem Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission, welcher den USA ein hinreichendes Schutzniveau hinsichtlich des Schutzes von personenbezogenen Daten attestiert. Zum anderen beruht es auf einer Executive Order des damaligen Präsidenten Joe Biden. Diese rief das unabhängige Privacy and Civil Liberties Oversight Board (PCLOB) ins Leben, welches eine erweiterte Aufsicht über die US-Geheimdienste vorsieht sowie die Kontrolle über ein neu eingeführtes Verfahren, über das EU-Bürger Beschwerden gegen eine missbräuchliche Datenverarbeitung in den USA einlegen können.
Im Januar entließ der neue US-Präsident Trump drei Mitglieder des PCLOB, sodass die Handlungsfähigkeit des Gremiums seitdem fraglich ist. Zudem ist nicht ausgeschlossen, dass Trump die für das Framework erforderliche Executive Order aufheben wird. Außerdem hat das EU-Parlament kürzlich die EU Kommission aufgefordert, die Grundlagen des Angemessenheitsbeschlusses nun zu überprüfen.
Wegen dieser Entwicklungen und weil nicht auszuschließen ist, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Angemessenheitsbeschluss mittelfristig für unwirksam erklären könnte, ist die Zukunft des EU-U.S. Data Privacy Framework unsicher.
In der Praxis werden insbesondere bei der Verwendung von Cloud-Diensten von US-Unternehmen wie Microsoft oder Google personenbezogene Daten in die USA übermittelt. Die DSGVO-Konformität dieser Übermittlungen hängt in vielen Fällen vom Fortbestehen des EU-U.S. Data Privacy Framework ab. Insofern sollte das weitere Vorgehen der Trump-Regierung sowie der EU genau beobachtet werden.
Sollte das EU-U.S. Data Privacy Framework künftig keinen Bestand haben, so kann ein rechtsicherer transatlantischer Datentransfer etwa mittels der Verwendung von so genannten Standardvertragsklauseln erfolgen.
(Dr. Lukas Mezger, Unverzagt Rechtsanwälte)