EU-Kommission verhängt erstmals Strafen nach dem Digital Markets Act (DMA)

Die EU-Kommission hat im letzten Monat erstmals Strafen nach dem Digital Markets Act (DMA) verhängt (gegen die beide Unternehmen wohl juristisch vorgehen wollen):

Die erste Strafe richtet sich gegen Meta (200 Mio EUR) und betrifft insbesondere Metas das „Pay-or-Consent“-Modell. Dieses habe in der Vergangenheit gegen die DMA-Regularien und insbesondere die Verpflichtung verstoßen, Nutzern eine echte Wahl zu bieten, die weniger personenbezogene Daten verwendet, aber ansonsten gleichwertig ist. Die Nutzer hatten lediglich die Wahl, entweder ein kostenpflichtiges Abo abzuschließen oder der umfassenden Verarbeitung ihrer persönlichen Daten zuzustimmen.

Apple (500 Mio EUR Strafe) wird vorgeworfen, App-Entwickler daran gehindert zu haben, Nutzer auf günstigere Angebote außerhalb des App Stores hinzuweisen. Dies verstoße gegen die sogenannte „Anti-Steering“-Regel des DMA, nach der Nutzern alternative und günstigere Kaufmöglichkeiten außerhalb des eigenen App Stores nicht vorenthalten werden dürfen.

Zwar gilt der DMA direkt nur für bestimmte „Gatekeeper“ und somit eine begrenzte Zahl großer Digitalunternehmen. Dennoch dürften die Strafen auch ein Indiz dafür sei, wie die Kommission mit Verstößen umgehen möchte.

Der DMA bildet einen gemeinsamen Rechtsrahmen mit dem Digital Services Act (DSA), welcher insb. mit seinen Pflichten für Online-Plattformen für deutlich mehr Unternehmen von Relevanz ist. Dieser verpflichtet Anbieter, u.a. illegale Inhalte zügig zu entfernen, klare Mechanismen für Beschwerden und Transparenz bei Werbung und Empfehlungsalgorithmen bereitzustellen sowie Nutzerrechte zu stärken. Besonders große Plattformen unterliegen strengen Vorgaben, etwa zu Transparenz, Schutz Minderjähriger und Verbot manipulativer Designs („Dark Patterns“). Beide Regulierungen ergänzen sich: Während der DMA auf faire Wettbewerbsbedingungen für Gatekeeper abzielt, schützt der DSA insbesondere die Rechte und Sicherheit der Nutzer auf digitalen Plattformen.

(Dr. Marian Klingebiel, UNVERZAGT Rechtsanwälte)