1.000 Webseiten in Hamburg auf dem Prüfstand

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat kürzlich über 1.000 Webseiten, die in Hamburg betrieben werden, auf die Einhaltung von Datenschutzvorgaben überprüft. Im Rahmen einer automatisierten Prüfaktion wurden die Webseiten stichprobenartig ausgewählt und insbesondere die Nutzung von Drittanbieterdiensten wie Google Ads oder Facebook unter die Lupe genommen.
 
Ergebnis:
185 der geprüften Seiten weisen Datenschutzmängel auf
 – vor allem, weil beim ersten Seitenaufruf bereits Tracking-Tools aktiv waren, ohne dass zuvor eine wirksame Einwilligung der Nutzer eingeholt wurde.
 
Folgende Dienste waren besonders häufig betroffen: Google Analytics, Google Maps, Google Ads, YouTube, Facebook, Vimeo, Microsoft Advertising.
 
Neue Orientierungshilfe verfügbar:
Im Rahmen der Prüfaktion hat der HmbBfDI einen Leitfaden veröffentlicht, der beschreibt, wie Unternehmen Ihre Webseiten datenschutzkonform gestalten können.
 
In den meisten Fällen müssen Webseitenbetreiber eine Einwilligung einholen, bevor Cookies oder andere Dienste eingesetzt werden. Häufig müssen zwei Einwilligung eingeholt werden (TTDSG und DSGVO), die aber gleichzeitig eingeholt werden können. 
 
Wichtige Anforderungen an Cookie-Banner:
Die Auswahlflächen („Alles akzeptieren“; „Alles ablehnen“, etc.) des Cookie-Banners sollten einheitlich gestaltet werden.
·      Klare Nennung der Verarbeitungszwecke
·      Angabe aller eingesetzten Drittanbieter
·      Verlinkung auf die Datenschutzerklärung
·      Hinweis auf Widerrufsmöglichkeiten der Einwilligung
 
Unser Tipp:
Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Website einem datenschutzrechtlichen Check zu unterziehen.