Das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches am 16. Juli 2021 erlassen wurde, wird am 28. Juni 2025 in Deutschland in Kraft treten. Damit wird die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates (EU 2019/882) vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, kurz European Accessibility Act (EAA) umgesetzt. Der EAA tritt damit auch europaweit zum 28. Juni 2025 in Kraft. Das Gesetz beinhaltet insbesondere Informationen zu den Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, inkl. bestimmten Websites, Apps und Onlineshops. Es verpflichtet diese unter bestimmten Voraussetzungen barrierefrei zu gestalten. Dazu zählen z. B. digitale Dienstleistungen, zu denen beispielsweise Buchungssysteme, Kundenportale oder auch Self-Service-Terminals gehören. In Bezug auf Produkte und Dienstleistungen, beabsichtigt das BFSG, ebenso wie der EAA die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und älteren Menschen zu fördern. Diese müssen ab dem 29. Juni 2025 barrierefrei sein, sofern keine Ausnahmen greifen. Wir erstellen ihnen gerne einen unverbindlichen Check, ob ihr Unternehmen davon betroffen ist. Bitte melden Sie sich dazu. Von der Umsetzung ausgenommen sind lediglich Kleinstunternehmen. Übrigens: Das Gesetz besitzt auch für Unternehmen Gültigkeit, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, ihre Produkte und Dienstleistungen aber in der EU vermarkten. Bei Verstößen und Nicht-Einhaltung gegen das BFSG bzw. EAA können Sanktionen und Bußgelder drohen. Sofern dies nicht bereits erfolgt ist, ist daher eine zeitnahe Prüfung und gegebenenfalls zügige Umsetzung erforderlich. Entgegen der Annahme, dass damit eine Ausweitung der Regularien für Unternehmen stattfindet, werden hingegen nun einheitliche Standards etabliert, um Klarheit bei den bisher divergierenden Anforderungen für Barrierefreiheit in der EU zu schaffen. Wenn Sie Beratung hinsichtlich der Pflichten benötigen, die für Ihr Unternehmen gelten, oder der Schritte, die zu unternehmen sind, so sind wir Ihnen gerne behilflich und stellen bei Bedarf auch einen Kontakt mit unserer Kanzlei her. |