Datenschutzprüfung im Online-Tracking: Auch Berliner Behörde ist aktiv

Nicht nur die Datenschutzbehörden in Hamburg und im Vereinigten Königreich (UK ICO), sondern auch die Berliner Datenschutzbehörde führt regelmäßig Website-Prüfungen durch. Im aktuellen Jahresbericht der Berliner Behörde wird ein Unternehmen aus dem Onlinewerbetracking-Umfeld exemplarisch aufgeführt.
 
Obwohl der Bericht bereits einige Monate alt ist, verdeutlicht er anhaltende und wiederkehrende Schwächen im Bereich des datenschutzkonformen Trackings und der Einwilligungspraxis. Die Analyse zeigt Verstöße gegen die DSGVO sowie Mängel bei der Einholung wirksamer Einwilligungen für Tracking-Maßnahmen. Die meisten Einwilligungstexte basieren auf dem Transparency & Consent Framework (TCF), einem Branchenstandard für die Erhebung und Nutzung von Tracking-Einwilligungen in der Onlinewerbung.
 
Auch Unternehmen, die nicht direkt mit betroffenen Personen in Kontakt stehen, müssen als Verantwortliche dafür sorgen, dass eine wirksame Einwilligung für die Datenverarbeitung eingeholt wird. Auch zeigt sich im Bericht, dass oft personenbezogene Daten verarbeitet werden, die nicht dem Wortlaut von Einwilligungen entsprechen und Entscheidungen, die betroffene Personen getroffen haben, ignoriert werden. Im Cookiebanner werden getroffene Entscheidungen bei der weiteren Datenweitergabe nicht berücksichtigt. Viele Datenschutzbehörden sehen hier eine Schwäche der Einwilligungslösungen im Bereich des Trackings.
 
Vendor Compliance
Wir gehen davon aus, dass die Datenschutzbehörden weitere Prüfungen durchführen werden. Unsere Vendor-Compliance Plattform schafft Transparenz und prüft, ob technische Tracking Dienstleister in der CMP, die Daten so nutzen, wie abgestimmt. Hier erfahren Sie mehr dazu.