Die Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) wurde am 20. Juli 2025 abgeschaltet. Die Plattform diente als zentrale Anlaufstelle für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- und Dienstleistungsverträgen. Bisher waren Unternehmer durch eine EU-Verordnung verpflichtet, auf ihren Webseiten einen „für Verbraucher leicht zugänglichen Link“ zur OS-Plattform bereitzustellen.
Aufgrund der sehr geringen praktischen Nutzung hat die EU die Einstellung der Plattform beschlossen und hebt die zugrundeliegende Verordnung auf. Damit entfällt auch die Pflicht zur Verlinkung auf Websites. Unternehmen müssen beachten, dass ein Verweis auf die nicht mehr existierende Plattform nun als irreführend für die Verbraucher angesehen werden und schlimmstenfalls zu Abmahnungen führen könnte.
Bedeutung für Unternehmen: Für Unternehmen entfällt die Pflicht, auf die OS-Plattform (z.B. im Impressum, den AGB) hinzuweisen. Es ist entscheidend, dass alle Verweise und Links (z.B. im Impressum, den AGB) auf die OS-Plattform entfernt werden, um Abmahnrisiken zu vermeiden. Unberührt von dieser Änderung bleibt die allgemeine Informationspflicht nach § 36 VSBG. Unternehmen, die eine Webseite betreiben oder AGBs verwenden, müssen also weiterhin darüber informieren, ob sie bereit oder verpflichtet sind, überhaupt an einem Streitbeilegungsverfahren vor (irgend)einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(Dr. Lukas Mezger, UNVERZAGT Rechtsanwälte)