DSGVO-Vereinfachung: EDSA und EDSB unterstützen Entlastung des Mittelstands

Die EU-Kommission hat einen Vorschlag zur Änderung der Datenschutzgrundverordnung unterbreitet, um insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu entlasten. In einer gemeinsamen Stellungnahme vom 09.07.2025 unterstützen der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) diesen Vorschlag. Kern des Vorschlags ist die Anpassung der Rechenschaftspflicht nach Art. 30 DSGVO. Künftig sollen Unternehmen mit weniger als 750 Mitarbeitenden von der Pflicht zur Führung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten befreit werden, sofern keine sensiblen personenbezogene Daten verwertet oder die Verarbeitung kein „hohes Risiko“ für die Rechte der Betroffenen darstellt. Bisher lag die Schwelle bei 250 Mitarbeitenden. 

Obwohl EDSA und EDSB die Initiative als Maßnahme zur Reduzierung bürokratischer Lasten grundsätzlich unterstützen, fordern sie zugleich präzisere Regelungen. Kritisiert wird unter anderem, dass der neue Schwellenwert von 750 Beschäftigten nicht ausreichend begründet ist. Es wird betont, dass die Grundrechte der betroffenen Personen durch die Reform nicht geschwächt werden dürfen und zentrale DSGVO-Verpflichtungen unberührt bleiben müssen.

Bedeutung für Unternehmen: Die geplante Veränderung könnte KMUs entlasten, indem der Dokumentationsaufwand verringert wird. Eine Dokumentationspflicht bleibt aber bestehen, wenn sensible personenbezogene Daten verarbeitet werden oder die Verarbeitung ein hohes Risiko für die Betroffenen birgt. Eine Prüfung der konkreten Verarbeitungstätigkeit sowie eine sorgfältige Ausarbeitung des Risikoniveaus sind daher in jedem Fall erforderlich. Es ist zudem wichtig, die weitere Entwicklung des Gesetzgebungsverfahrens aufmerksam zu verfolgen, um frühzeitig abschätzen zu können, welche konkreten Vereinfachungen oder Änderungen sich für die Datenschutzorganisationen ergeben.

(Dr. Lukas Mezger, UNVERZAGT Rechtsanwälte)