Am 06. Januar 2026 wurde das BSI-Portal für die Registrierung von NIS-2 betroffenen Unternehmen freigeschaltet.
Wenn also noch nicht geschehen, müssen Sie als Unternehmen nun aktiv werden und eigenständig prüfen, ob Sie von der NIS-2 Richtlinie betroffen sind. Sollten Sie betroffen sein, müssen Sie Ihr Unternehmen über das BSI-Portal bis zum 06. März 2026 registrieren.
Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihr Unternehmen betroffen ist oder nicht wissen, wie Sie sich registrieren können, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Wir prüfen Ihre Umsetzung oder begleiten Ihr Unternehmen von der Gap-Analyse über die Entwicklung maßgeschneiderter Sicherheitsmaßnahmen bis hin zur vollständigen Implementierung im Rahmen unser NIS-2 Umsetzungsberatung. So stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen nicht nur die Registrierungsfrist einhält, sondern auch langfristig konform ist.
Haben Sie bereits alle Anforderungen der NIS-2 Richtlinie und des Umsetzungsgesetzes erfüllt, dann bieten wir Ihnen gerne unsere NIS-2 Zertifizierung an – das ePrivacyseal NIS-2 Cybersecurity. Im Rahmen der Zertifizierung überprüfen wir, ob Ihre Maßnahmen den Anforderungen der NIS-2 Richtlinie entsprechen. Gleichzeitig werden mögliche Lücken frühzeitig identifiziert und konkrete Verbesserungsvorschläge erarbeitet, um Ihre Cybersicherheit nachhaltig zu stärken. Die Prüfung orientiert sich dabei an den Standards des BSI, sodass Sie optimal auf eine behördliche Kontrolle vorbereitet sind.
Melden Sie sich gerne bei uns für unsere NIS-2 Umsetzungsberatung oder unser ePrivacyseal NIS-2 Cybersecurity.