Neuer Angemessenheitsbeschluß für Brasilien

Die EU-Kommission mit Durchführungsbeschluss vom 26.01.2026 einen Angemessenheitsbeschluss für Brasilien beschlossen. Das bedeutet: Personenbezogene Daten können nun ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen (wie Standardvertragsklauseln) aus der EU an Empfänger nach Brasilien übermittelt werden, sofern diese dem brasilianischen Datenschutzgesetz (Lei Geral de Proteção de Dados, LGPD).

Was bedeutet das für Sie? 

  • Vereinfachte Datenübermittlungen: Keine zusätzlichen Vertragsklauseln oder Garantien nötig, wenn Sie z. B. mit brasilianischen Partnern, Tochtergesellschaften oder Cloud-Anbietern zusammenarbeiten.
  • Prüfpflicht bleibt: Stellen Sie sicher, dass der Empfänger tatsächlich der LGPD unterliegt (z.B. durch eine Selbstauskunft).
  • Dokumentation: Halten Sie den Angemessenheitsbeschluss in Ihrer Dokumentation der Datenübermittlungen fest (z. B. im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten).