NIS-2 Registrierungspflicht abgelaufen – was Sie jetzt beachten müssen

Die NIS-2 Registrierungspflicht ist am 06. März 2026 abgelaufen. Zu dem jetzigen Zeitpunkt muss sich Ihr Unternehmen also, insofern es NIS-2 betroffen ist, bei dem BSI-Portal registriert haben und von nun an NIS-2 konform sein.

Sollten diese Schritte noch ausstehen, ist dringender Handlungsbedarf geboten: Je länger Sie zögern, desto höher ist das Risiko von Bußgeldern.

Wie gehen Sie nun am besten vor? 

  1. Prüfen Sie als erstes, ob Sie betroffen sind
  2. Registrieren Sie sich beim BSI-Portal (insofern betroffen)
  3. Priorisieren Sie Ihre Maßnahmen:

             * Meldeweg einrichten (Incident Management)
             * Gap-Analyse durchführen:
                Welche Anforderungen sind bereits umgesetzt? Wo bestehen Lücken?
             * Umsetzungsplan erstellen:
               Mit Zeitrahmen, Verantwortlichkeiten und Meilensteinen

Benötigen Sie Unterstützung? Wir stehen Ihnen mit unserem Know-how zur Seite und bereiten Sie mit unserem NIS-2 Beratungsangebot optimal auf die Umsetzung der NIS-2 Richtlinie vor.
Wir unterstützen Sie bei der Betroffenheitsprüfung, der Analyse Ihres Ist-Zustands und bei der Erstellung eines Maßnahmenplans zur zeitnahen Konformität – und zur Vermeidung von Bußgeldern.
Unsere Beratung richtet sich nicht nur an direkt betroffene Unternehmen, sondern auch an indirekt betroffene Dienstleister, die durch die Lieferketten-Sicherheit in der Verpflichtung stehen für Ihre Kunden NIS-2 konform zu sein.

Weitere Informationen zur NIS-2 Beratung finden Sie hier.

Ist Ihr Unternehmen bereits NIS-2-konform? Möchten Sie dies durch eine Prüfung bestätigen oder Ihren Kunden gegenüber nachweisen? Dann empfehlen wir Ihnen unser NIS-2-Siegel.
Weitere Informationen zu dem NIS-2 Siegel finden Sie hier.