Die NIS-2 Registrierungspflicht ist am 06. März 2026 abgelaufen. Zu dem jetzigen Zeitpunkt muss sich Ihr Unternehmen also, insofern es NIS-2 betroffen ist, bei dem BSI-Portal registriert haben und von nun an NIS-2 konform sein.
Sollten diese Schritte noch ausstehen, ist dringender Handlungsbedarf geboten: Je länger Sie zögern, desto höher ist das Risiko von Bußgeldern.
Wie gehen Sie nun am besten vor?
- Prüfen Sie als erstes, ob Sie betroffen sind
- Registrieren Sie sich beim BSI-Portal (insofern betroffen)
- Priorisieren Sie Ihre Maßnahmen:
* Meldeweg einrichten (Incident Management)
* Gap-Analyse durchführen:
Welche Anforderungen sind bereits umgesetzt? Wo bestehen Lücken?
* Umsetzungsplan erstellen:
Mit Zeitrahmen, Verantwortlichkeiten und Meilensteinen
Benötigen Sie Unterstützung? Wir stehen Ihnen mit unserem Know-how zur Seite und bereiten Sie mit unserem NIS-2 Beratungsangebot optimal auf die Umsetzung der NIS-2 Richtlinie vor.
Wir unterstützen Sie bei der Betroffenheitsprüfung, der Analyse Ihres Ist-Zustands und bei der Erstellung eines Maßnahmenplans zur zeitnahen Konformität – und zur Vermeidung von Bußgeldern.
Unsere Beratung richtet sich nicht nur an direkt betroffene Unternehmen, sondern auch an indirekt betroffene Dienstleister, die durch die Lieferketten-Sicherheit in der Verpflichtung stehen für Ihre Kunden NIS-2 konform zu sein.
Weitere Informationen zur NIS-2 Beratung finden Sie hier.
Ist Ihr Unternehmen bereits NIS-2-konform? Möchten Sie dies durch eine Prüfung bestätigen oder Ihren Kunden gegenüber nachweisen? Dann empfehlen wir Ihnen unser NIS-2-Siegel.
Weitere Informationen zu dem NIS-2 Siegel finden Sie hier.