NIS-2 EU-Vertreter: Warum Ihr Unternehmen ihn braucht – und wie ePrivacy Sie unterstützt

Eine EU-Vertreter nach der NIS-2-Richtlinie ist eine benannte Kontaktstelle, die für Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU verpflichtend ist, wenn sie in der Union kritische oder wichtige Dienste erbringen. Er fungiert als offizielle Anlaufstelle für Behörden und stellt sicher, dass das Unternehmen die Meldepflichten bei Cybersicherheitsvorfällen erfüllt. Auch EU-ansässige Unternehmen können einen EU-Vertreter benennen, um die Kommunikation mit mehreren nationalen Behörden zu bündeln – etwa bei grenzüberschreitenden Aktivitäten.

Kernaufgaben des EU-Vertreters:

  • Meldung von Cybersicherheitsvorfällen an die zuständigen Behörden
  • Entgegennahme und Weiterleitung behördlicher Anfragen (z. B. bei Prüfungen oder Vorfällen).
  • Koordination mit nationalen und EU-weiten Sicherheitsstellen, um die Einhaltung der NIS-2-Pflichten zu gewährleisten.
  • Repräsentation des Unternehmens in allen offiziellen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der NIS-2-Richtlinie.

Als ePrivacy übernehmen wir diese Rolle für Sie – mit Expertise in Compliance und behördlicher Kommunikation. So entlasten wir Ihr Team und minimieren rechtliche Risiken. Mehr erfahren: ePrivacy NIS-2-Vertreter.

Benötigt Ihr Unternehmen einen EU-Vertreter? Nicht jedes Unternehmen ist verpflichtet, einen EU-Vertreter zu benennen. Wir prüfen für Sie, ob Ihre Dienstleistungen oder Ihre Unternehmensstruktur unter die NIS-2-Richtlinie fallen. So vermeiden Sie unnötige Verpflichtungen oder Compliance-Lücken – und können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.