AI Omnibus: EU beschließt Vereinfachung der KI-Verordnung

Die EU hat sich am 6. Mai auf ein AI-Omnibus-Paket zur Vereinfachung der KI-Verordnung geeinigt. Wir fassen die wichtigsten Punkte der Änderungen zusammen: 

  • Fristverschiebungen
    Hochrisiko-KI-Systeme (z.B. im Bereich Beschäftigung oder Bildung) müssen erst ab dem 2. Dezember 2027 (Anhang III) bzw. 2. August 2028 (Anhang I) vollständig compliant sein.
  • Neues Verbot KI-generierter Nacktbilder („Nudification“)
    Die EU verbietet KI-Systeme, die ohne Einwilligung sexuell eindeutige oder intime Inhalte erzeugen.

In den kommenden Wochen wird der Gesetzestext finalisiert. Im Anschluss müssen das Europäische Parlament und der Rat die politische Einigung annehmen, bevor die Änderungen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.